Modernisierungsempfehlungen

Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 wurde die 2002 verabschiedete EU-Richtlinie (European Performance of Buildings Directive) zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt. Der Paragraph 16 der EnEV legt fest, dass dem Eigentümer, potentiellen Käufer oder Mieter einer Immobilie beim Bau, Kauf oder bei der Vermietung ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes vorgelegt werden muss. Durch die Einführung des Energieausweises soll das allgemeine Bewusstsein für die energetische Qualität von Gebäuden geschärft und somit die Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden gesteigert werden. Außerdem verlangt der Verordnungsgeber konkrete Vorschläge für die kostengünstige Verbesserung der Gesamteffizienz, die dem Energieausweis als sogenannte Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden müssen. Hierfür wurde ein Katalog mit prinzipiellen Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der energetischen Qualität der Gebäudehülle unter Berücksichtigung baukonstruktiver, bauphysikalischer und gestalterischer Aspekte entwickelt und Sanierungsmaßnahmen im Hinblick auf Kosten und Wirtschaftlichkeit untersucht. Eine zentrale Rolle im gesamten Planungs- und Bauablauf einer Modernisierungsmaßnahme spielen zudem die Bauteilanschlüsse. Die Sanierungslösung für die Fläche ist oft nicht das Problem. Die Schwierigkeit liegt häufig in der baukonstruktiv und bauphysikalisch einwandfreien Detailausbildung. In Fällen in denen es schwer möglich ist, den Bestand aufgrund der unüberschaubaren Vielzahl verschiedener Konstruktionen exakt auszubilden, werden prinzipielle Lösungsansätze formuliert, die als grundlegende Entscheidungshilfe herangezogen werden können.